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Gebrauch des BUGRACERS

Der BUGRACER 500i ist im Straßenverkehr mittels VKP-Zulassung zugelassen.

Er wird registriert mit Motorradkennzeichen,ist aber fahrbar mit einem PKW-Führerschein.

Durch den Schutz des Rollkäfigs und den Dreipunktsicherheitsgurten besteht keine Helmpflicht.

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